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Grausame Beispiele jugendlicher Tierquälerei mail an Tierfreunde Dachau : (......) schrieb am 17.05.05 14:51:09: Hallo, mein Name ist .. und ich wohne in Brüggen. Über Google fand ich ihre Seite verlinkt mit einem Bericht, bei dem Tauben bei uns im Ort auf bestialische Weise von zwei Jugendlichen abgeschlachtet wurden. Kürzlich ereignete sich ein ähnlicher Vorfall hier im Ort, bei dem 20 Hühner nachts in ihrem Stall umgebracht wurden. Ihnen wurde so ungefähr alles ab und ausgerissen, was möglich war. Der Mann, der dort die Hühner hielt, ist ein entfernter Bekannter von mir; ein älterer Mann, der auf Grund eines Arbeitsunfalls Frührentner ist und der seine Tiere wirklich liebte. Den Stall jedoch konnte er wegen der lokalen Gegenbenheiten nicht nahe seiner Wohnung, sondern nur etwas entfernt bauen und war dementsprechend nicht in der Lage, ständig ein Auge auf den Stall zu haben. Das grausame Bild, das sich ihm morgens im Stall bot, hat auch ihn verändert, und wenn man ihn nun sieht hat man das Gefühl, einen gebrochenen Menschen vor sich zu haben. Sie sollten hier über Brüggen wissen, dass es sich um einen kleinen Ort handelt, dem für gewöhnlich Kriminalität fremd ist, eine herrliche Umgebung für Kinder zum Aufwachsen, wohlbehütet und idyllisch. Ich kann ihnen zu diesem Vorfall leider keinen Link aus einer lokalen Zeitung geben, scheinbar waren 20 Hühner keiner Zeitung auch nur die Druckerschwärze wert, im Gegensatz zu gezüchteten Tauben mit einem gewissen Marktwert. Dieser Stall lag auf direktem Wege zu Schloss Dilborn, und das einzig andere Ziel, das jemand, der diesen Weg noch gehabt haben könnte, wäre die lokale Feuerwache, und die unglaubliche Brutälität mit der dort vorgegangen wurde legt den Verdacht nahe, dass es sich dabei um die selben Täter handeln könnte, wie bei dem Vorfall vor zwei Monaten. Da die Täter noch minderjährig waren, sind sie höchstwahrscheinlich noch auf freiem Fuß und immer noch in Schloss Dilborn. Ich will hier niemanden vorverurteilen, doch kleine Dörfer haben die Angewohnheit, dass nichts lange geheim bleibt, nicht einmal dann, wenn es sich um polizeiliche Ermittlungen handelt. * Sollte irgendetwas von meinem Brief in irgendeiner Weise veröffentlicht werden bitte ich sie den Namen zu streichen * Mit traurigem Gruß (... Name ist den Tierfreunden Dachau bekannt...)
Brutalität als Zeitvertreib Staatsanwalt: Selten einen solchen Fall von so starker Brutalität gehabt MICHELSTADT. Fünf Jugendliche haben in zwei Nächten auf einer Weide bei Nieder-Kinzig Schafe gehetzt, geschlagen und qualvoll sterben lassen. Das war im August 2004 und hatte öffentliches Aufsehen bewirkt, wie berichtet ("Tierquäler schlagen vier Schafe tot"). Am Montag mussten sich vier der Beteiligten vor dem Jugendschöffengericht in Michelstadt verantworten; gegen einen jungen Mann ist in einem getrennten Verfahren in Aschaffenburg verhandelt worden. Wie aus der Anklage der Staatsanwaltschaft hervorging, hatten die damals 15 bis 17 Jahre alten Beschuldigten auf einer Weide bei der Pudermühle in der ersten Nacht vier Schafe tot geschlagen, darunter ein trächtiges Muttertier. Dazu benutzten sie zwei etwa 2,5 Meter lange Stangen, mit denen zuvor Äste eines Apfelbaums abgestützt worden waren. In dieser und in der darauf folgenden Nacht haben sie dann noch mehr Tiere getreten und geschlagen, so dass schließlich sieben weitere Schafe verendeten. Noch immer sterben Lämmer und Mutterschafe an den Folgen der schweren Misshandlungen, wie der Besitzer nun im Zeugenstand aussagte. Bis auf den ältesten Angeklagten, der die Aussage verweigerte, waren alle mehr oder weniger geständig. Die umfangreichste und aus Sicht des Gerichts glaubwürdigste Aussage machte einer der beiden Haupttäter. Er schilderte, wie sie die Schafe gejagt, sie in den Elektrozaun gehetzt, ihnen hinter dem Baum das Bein gestellt und sie schließlich mit den Stangen geschlagen haben. Kannten vor allem er und der im getrennten Verfahren verurteilte junge Mann damals keine Gnade, so schien sich dies inzwischen geändert zu haben. Auf der Anklagebank sitzend sagte der Jugendliche: "Ich schäme mich dafür." Das einzige Mädchen in der Clique stellte ihren Anteil am sträflichen Geschehen jener beiden Nächte nun als sehr gering dar: Sie habe außen gestanden und den Zaun herunter gehalten. Und: "Ich hab' selber Tiere, ich würd' kein Tier totschlagen." Vor der Polizei hatte sie aber etwas ganz anderes ausgesagt, wie Vorsitzender Richter Wolfgang Kitz ihr vorhielt. Da ist im Protokoll immer wieder von "wir" die Rede, und dass alle die Schafe getreten und geschlagen hätten. Ihre Erklärung, sie habe mit der falschen Aussage ihren Freund schützen wollen, erschien dem Richter wenig glaubwürdig, denn "das entlastet den Freund nicht". Übereinstimmend sagten drei Beschuldigte aus, der vor Gericht schweigende Angeklagte sei lediglich in der zweiten Nacht dabei gewesen. Er habe aber nichts gemacht. Das hinderte jedoch den Staatsanwalt nicht daran, gerade für diesen die härteste Strafe zu fordern. Von einer Beteiligung an beiden Abenden ausgehend, erachtete er für die "verabscheuungswürdige Tat" eine Jugendstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung für angemessen. Es sei eine enorme Hemmschwelle zu überwinden, um "ein lebendes Säugetier vorsätzlich zu töten aus Lust, Freude oder zum Zeitvertreib aus Langeweile". Für die anderen forderte er ebenfalls sechs Monate Jugendstrafe, jedoch zur Bewährung ausgesetzt mit der Auflage, einen sozialen Trainingskurs und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Der Staatsanwalt betonte, er habe selten einen solchen Fall gehabt - von so starker Brutalität und so gar nicht nachvollziehbar. Außerdem habe er bei drei der vier Angeklagten den Eindruck, "dass man sich herauswinden möchte". Ganz anders sahen das naturgemäß die vier Pflichtverteidiger. Sie verurteilten zwar alle die schändliche Tat, wollten diese aber anders bewertet sehen. Alle erachteten eine Verwarnung mit Auflage eines sozialen Trainingskurses und gemeinnütziger Arbeit für ausreichend. Gruppendynamik habe eine gewisse Rolle gespielt. Zwei Rechtsanwälte bekundeten Unverständnis für das vom Staatsanwalt geforderte harte Strafmaß ohne Bewährung. Auch das Gericht sah die Beteiligung des schweigsamen Angeklagten an beiden Taten nicht als erwiesen an und sprach ihn von einem Vorwurf frei. Statt der Jugendstrafe bekam er drei Wochen Dauerarrest aufgebrummt. So gilt er nicht als vorbestraft - Begründung des Jugendrichters -, denn bei Behörden müssen derartige Vorbelastungen angegeben werden. Die drei Mittäter müssen je vier Wochen in Arrest. Alle haben je 80 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten, und die jungen Männer müssen zusätzlich einen sozialen Trainingskurs absolvieren - Frauen wird er nicht angeboten. Der Richter sah in der Aufsehen erregenden grausamen Tat die Schwere der Schuld gegeben, aber noch keine Jugendstrafe erzieherisch geboten. est 9.5.2005 http://www.echo-online.de/suedhessen/detail.php3?id=300907
Die Hintergrund-Geschichte aus 2004: Tierquäler schlagen vier Schafe tot Frevel: Bild des Schreckens auf der Koppel von Wilhelm Hofmann in Nieder-Kinzig NIEDER-KINZIG. Ein schrecklicher Anblick bot sich dem Ober-Kinziger Schafhalter Wilhelm Hofmann (Ober-Kinzig), als er nach der Nachtruhe am Sonntagvormittag seine im benachbarten Nieder-Kinzig stehende Herde wieder in Obhut nahm: Vier seiner Tiere fand der Odenwälder tot vor, darunter ein hochträchtiges Schaf mit zwei Lämmern sowie ein gerade erst drei Tage altes Jungschaf. Mit diesem Schreckensbild konfrontiert, dachte der Schäfer zunächst an das Wüten streunender Hunde. Diesen Verdacht aber musste er schnell korrigieren. Denn um die toten Tiere herum lagen Stangen, die zuvor Obstbäume abstützten. Mit diesen Stöcken waren die Schafe offenbar brutal erschlagen worden. Es mussten also (un-)menschliche Tierquäler am Werk gewesen sein. Für die daraufhin hinzu gerufene Polizei bestand denn an dieser Einschätzung nach Aufnahme des Falls auch nicht der geringste Zweifel. Die unbekannten Täter müssen in der Nacht zum Sonntag vorgefahren und in die Koppel eingestiegen sein, um dort ihr blutiges Werk zu vollziehen - wobei ihr Motiv im Dunkeln liegt. Auch im Sinne der Vorbeugung misst die Odenwälder Polizeidirektion der Ermittlung der Tierquäler höchste Bedeutung bei und ruft die Bevölkerung eindringlich zur Mitarbeit auf. psi Wer in der Nacht von Samstag auf Sonntag in Höhe des östlichen Ortseingangs von Nieder-Kinzig Vorgänge beobachtet hat, die mit der Tötung der Schafe etwas zu tun haben könnten, wird um Kontaktaufnahme mit der Polizeidienststelle in Erbach gebeten. Die Telefonnummer ist 06062 9530. 9.8.2004 http://www.echo-online.de/suedhessen/detail.php3?id=252642
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